arbeitsrecht spezial
HR Start
Klare HR-Prozesse.
Sichere Führung.
Arbeitsrechtlich durchdacht.
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HR START schafft die arbeitsrechtliche und organisatorische Grundlage für eine professionelle Personalarbeit – ohne komplizierte HR-Systeme, umfangreiche Handbücher oder unnötige Theorie.
Wir implementieren die wichtigsten Prozesse für den Arbeitgeberalltag, schulen Ihre Führungskräfte und Personalverantwortlichen in typischen Mitarbeitersituationen und schaffen klare Schnittstellen zur arbeitsrechtlichen Beratung.
Was ist HR START?
HR START ist unser Einstiegsprogramm für Arbeitgeber, die ihre Personalarbeit von Beginn an klar strukturieren oder bestehende Abläufe auf eine einheitliche Grundlage stellen möchten.
Unser Produktversprechen
Wir schaffen gemeinsam mit Ihnen die Grundlage dafür, dass in Ihrem Unternehmen klar ist: Wer macht wann was? Wie gehen Führungskräfte mit typischen Mitarbeitersituationen um? Was muss dokumentiert werden? Und wann ist der Punkt erreicht, an dem arbeitsrechtliche Beratung erforderlich wird?
Dafür verbindet HR START drei Bereiche, die funktionierende Personalarbeit braucht:
PROZESSE. FÜHRUNG. RECHT.
Was HR-START leisten soll
HR-START soll keine Personalabteilung ersetzen.
Und HR-START soll aus Führungskräften keine Arbeitsrechtler machen.
Das Ziel ist viel pragmatischer:
ERKENNEN: Führungskräfte und HR erkennen, dass Handlungsbedarf besteht.
HANDELN: Sie wissen, welcher Prozess anzuwenden ist und was als Nächstes zu tun ist.
DOKUMENTIEREN: Relevante Sachverhalte werden so festgehalten, dass mit ihnen weitergearbeitet werden kann.
ESKALIEREN: Die Beteiligten erkennen, wann sie Unterstützung benötigen und der Vorgang an HR oder die arbeitsrechtliche Beratung übergeben werden muss.
Genau daraus entsteht professionelle Personalarbeit.
HR-PROZESSE
Wie läuft Personalarbeit bei uns?
Gute Personalarbeit beginnt mit klaren Abläufen.
Wenn jeder Vorgesetzte mit Urlaub, Fehlzeiten oder Arbeitszeitverstößen anders umgeht, entstehen Unsicherheit, Konflikte und arbeitsrechtliche Risiken.
HR START schafft deshalb für die wichtigsten Themen des Arbeitgeberalltags einheitliche und arbeitsrechtlich entwickelte Prozessketten.
Keine umfangreichen Handbücher.
Sondern klare Abläufe, die im konkreten Fall die entscheidenden Fragen beantworten:
Was ist passiert?
Was ist jetzt zu tun?
Wer ist zuständig?
Was muss dokumentiert werden?
Wie geht es weiter?
Wann muss rechtliche Unterstützung hinzugezogen werden?
Die Prozesse greifen ineinander
HR START betrachtet diese Themen nicht isoliert.
Ein Arbeitszeitverstoß kann beispielsweise folgende Entwicklung nehmen:
Arbeitszeitauffälligkeit
→ Sachverhalt klären → Gespräch → Dokumentation → erneuter Verstoß
→ Abmahnung → weiterer Verstoß → Kündigungsprüfung
Oder:
Fehlzeiten
→ BEM-Voraussetzungen erreicht → BEM → weitere erhebliche Fehlzeiten
→ Trennung wird erwogen → Kündigungsprüfung
Der Mitarbeiter muss deshalb nicht selbst entscheiden, welcher arbeitsrechtliche Schritt als Nächstes erforderlich ist.
Der Prozess gibt Orientierung.
Die 7 HR-Start-Prozesse
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Von der Urlaubsplanung über Antrag und Genehmigung bis zu Überschneidungen, Konflikten, betrieblichen Regeln und Resturlaub.
Damit Urlaub planbar wird und nicht jedes Jahr dieselben Diskussionen entstehen.
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Von der Urlaubsplanung über Antrag und Genehmigung bis zu Überschneidungen, Konflikten, betrieblichen Regeln und Resturlaub.
Damit Urlaub planbar wird und nicht jedes Jahr dieselben Diskussionen entstehen.
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Einheitliche Abläufe für Krankmeldung, Nachweise und Rückkehr sowie den Umgang mit auffälligen Fehlzeiten.
Damit Krankheit professionell behandelt wird und Handlungsbedarf frühzeitig erkannt wird.
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Wann muss ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden? Wer muss handeln? Welche Schritte sind erforderlich?
Der BEM-Prozess schafft einen klaren Ablauf von der Feststellung der Voraussetzungen bis zum Abschluss.
Damit BEM nicht erst zum Thema wird, wenn eine Kündigung im Raum steht.
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„Wir haben schon mehrfach mit dem Mitarbeiter gesprochen“ reicht häufig nicht.
Wir etablieren einen einfachen Dokumentationsstandard, mit dem relevante Sachverhalte, Gespräche und Maßnahmen nachvollziehbar festgehalten werden.
Damit aus Wahrnehmungen und Erinnerungen belastbare Sachverhalte werden, mit denen HR und Rechtsberatung weiterarbeiten können.
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Wann reicht ein Gespräch nicht mehr aus? Welche Informationen werden benötigt? Was muss vorher dokumentiert werden?
Der Prozess führt strukturiert von der Feststellung des Sachverhalts über dessen Aufbereitung und rechtliche Prüfung bis zur Abmahnung und dem Umgang mit einem möglichen Wiederholungsfall.
Damit Abmahnungen nicht spontan, sondern strukturiert vorbereitet werden.
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Eine Kündigung beginnt nicht mit dem Kündigungsschreiben.
Der HR-START-Prozess strukturiert den Weg vom ersten Trennungsgedanken über die Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen bis zur rechtlichen Prüfung, Umsetzung und den notwendigen Folgeschritten.
Damit rechtliche Risiken und wichtige Fristen erkannt werden, bevor Tatsachen geschaffen werden.
FÜHRUNG
Wie gehen unsere Führungskräfte mit Mitarbeitern um?
Prozesse allein lösen keine Personalprobleme.
Entscheidend ist, was passiert, wenn eine Führungskraft einem Mitarbeiter tatsächlich gegenübersitzt.
Wie spreche ich schlechte Leistung an?
Wie führe ich ein Gespräch nach wiederholten Fehlzeiten?
Wie gehe ich mit einem Konflikt um?
Was mache ich, wenn ein Mitarbeiter Kritik vollständig zurückweist?
Wie formuliere ich Erwartungen so, dass anschließend tatsächlich klar ist, was sich ändern muss?
Genau darauf bereitet der HR-START Inhouse-Workshop Ihre Führungskräfte und Personalverantwortlichen vor:
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Anhand einer praxisorientierten Präsentation vermitteln wir die Grundlagen der wichtigsten Gesprächssituationen im Mitarbeiteralltag:
Mitarbeitergespräche
Leistungsgespräche
Krankenrückkehrgespräche
BEM-Gespräche
Konfliktgespräche
Kritik- und schwierige Mitarbeitergespräche
Dabei geht es bewusst um Grundlagen.
HR START soll Führungskräfte nicht zu Arbeitsrechtlern oder HR-Spezialisten ausbilden.
Sie sollen verstehen:
Welches Gespräch führe ich wann?
Was ist mein Ziel?
Wie bereite ich das Gespräch vor?
Was kann und sollte ich ansprechen?
Wo liegen Grenzen?
Wie formuliere ich klare Erwartungen?
Wie schließe ich das Gespräch ab?
Was muss anschließend dokumentiert werden? -
Gesprächsführung lernt man nicht allein aus einer Präsentation.
Deshalb wechseln wir am Nachmittag in einen praktischen Workshop.
Anhand realistischer Situationen aus dem Führungsalltag trainieren die Teilnehmer unter anderem:
Gesprächseinstiege
schwierige Themen klar ansprechen
Fragetechniken
aktives Zuhören
konkrete Erwartungen formulieren
Umgang mit Rechtfertigungen
Umgang mit Gegenangriffen
Umgang mit emotionalen Reaktionen
Konfliktsituationen
verbindliche Vereinbarungen
Gesprächsabschluss und Nachbereitung
Dabei arbeiten wir mit typischen Situationen:
„Die Leistung eines Mitarbeiters lässt seit Monaten nach.“
„Ein Mitarbeiter kommt wiederholt zu spät.“
„Eine Mitarbeiterin reagiert auf Kritik sofort mit Gegenangriffen.“
„Zwischen zwei Mitarbeitern eskaliert ein Konflikt.“
So entsteht aus theoretischem Wissen praktische Handlungssicherheit.
RECHT
Wann hört HR auf – und wann übernimmt die arbeitsrechtliche Beratung?
Nicht jedes Personalproblem ist ein Rechtsfall.
Aber HR und Führungskräfte müssen erkennen können, wann aus einem Personalthema ein arbeitsrechtlich kritischer Vorgang wird.
Genau deshalb ist die dritte Säule fester Bestandteil von HR START.
Innerhalb der Prozesse schaffen wir klare Übergabepunkte:
Führungskraft → HR → Geschäftsführung → arbeitsrechtliche Beratung
So ist beispielsweise klar, wann bei einer Arbeitszeitauffälligkeit zunächst ein Gespräch geführt werden kann – und wann ein Sachverhalt vorliegt, der rechtlich geprüft werden sollte.
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Abmahnungen
Kündigungen
schwerwiegenden Pflichtverletzungen
möglichen fristlosen Kündigungen
wichtigen arbeitsrechtlichen Fristen
besonderem Kündigungsschutz
komplexen Krankheits- und BEM-Sachverhalten
sonstigen rechtlich sensiblen Personalfällen
Der entscheidende Vorteil:
Wenn ein Vorgang bei der Rechtsberatung ankommt, beginnt die Aufarbeitung nicht bei null.
Durch die zuvor implementierten Prozesse und Dokumentationsstandards liegen die relevanten Informationen strukturiert vor.
So greifen HR und Arbeitsrecht ineinander.
Unsere Angebote für Unternehmen
01 | HR-START
Sie möchten zunächst eine professionelle HR-Grundstruktur schaffen und anschließend selbstständig damit arbeiten.
Enthalten sind:
**7 HR-Prozessketten
Prozessimplementierung per Teams
1 Tag Inhouse-Workshop
Abschluss & Übergabe**
Festpreis: 7.500 € netto
Weitere arbeitsrechtliche Beratungsleistungen können bei Bedarf gesondert beauftragt werden.
02 | HR-START + Beratung
Sie möchten die neue HR-Struktur nicht nur implementieren, sondern anschließend auch bei der täglichen Anwendung arbeitsrechtlich begleitet werden.
Dann wird HR START zur Grundlage unserer weiteren Zusammenarbeit.
HR START zum Vorteilspreis: 5.500 € netto
zzgl. laufende arbeitsrechtliche Beratung: 2.800 € netto monatlich
So entsteht ein durchgängiges System:
Personalthema entsteht → HR-START-Prozess → Führung/HR handelt → Sachverhalt wird dokumentiert → rechtlicher Übergabepunkt wird erreicht → wir übernehmen.
Rezensionen
HR START ist der Anfang – nicht das Ende.
Das Einstiegspaket schafft bewusst zunächst die Grundlagen.
Wenn Ihr Unternehmen wächst oder sich weitere Anforderungen ergeben, können die bestehenden Strukturen jederzeit erweitert werden.
Beispielsweise durch zusätzliche HR-Prozessketten oder vertiefende Inhouse-Schulungen zu Themen wie:
BEM intensiv · Arbeitsrecht für Führungskräfte · Mitarbeitergespräche intensiv · Konfliktmanagement · Fehlzeitenmanagement · Abmahnung & Kündigung · Betriebsrat
Sie kaufen also kein starres System.
Sie schaffen eine Grundlage, auf der Ihre Personalarbeit weiter wachsen kann.
Starten Sie mit klaren Strukturen.
PROZESSE geben Orientierung.
FÜHRUNG schafft Umsetzung.
RECHT gibt Sicherheit.
HR START verbindet alle drei Bereiche zu einer soliden Grundlage für Ihren Arbeitgeberalltag.